top of page

ARZTRECHT

Wir beraten und vertreten sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhaus- und Chefärzte umfassend in allen berufsbezogenen Rechtsfragen – fundiert, praxisnah und mit tiefem Verständnis für die Strukturen des Gesundheitswesens. Dabei ist es unser Ziel, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, damit Sie Ihre ärztliche Tätigkeit souverän und verantwortungsvoll ausüben können.

iStock-186254992_edited_edited_edited.jp

01

ÄRZTLICHES BERUFSRECHT

Das ärztliche Berufsrecht bildet das Fundament ärztlicher Tätigkeit – von der Approbation über Fort- und Weiterbildung bis hin zu berufsrechtlichen Grenzen bei Kooperationen und Werbung. Wir beraten Ärzte umfassend zu allen berufsrechtlichen Fragestellungen, unterstützen bei Antrags- und Anerkennungsverfahren und sorgen dafür, dass berufliche Zusammenarbeit und Außendarstellung rechtssicher und berufsordnungskonform gestaltet sind.

02

KOOPERATIONEN ZWISCHEN DEN SEKTOREN

Sektorenübergreifende Versorgung eröffnet neue Möglichkeiten – bringt aber auch komplexe rechtliche Anforderungen mit sich. Wir beraten Ärzte bei der Gestaltung und Umsetzung von Kooperationsmodellen zwischen den Sektoren. Unser Fokus: rechtssichere Strukturen, die medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig sind.

03

VERTRAGSARZTRECHT

Wir beraten zu allen Fragen rund um das

Vertragsarztrecht – von der Zulassung über Praxisübernahmen, MVZ-Gründungen und Anstellungen bis hin zu komplexen versorgungsübergreifenden Kooperationsmodellen. Mit juristischem Feingefühl begleiten wir Sie bei Verfahren vor dem Zulassungsausschuss und vertreten Ihre Interessen auch vor Sozialgerichten. 

04

ABRECHNUNG
(GOÄ / EBM)

Abrechnungsfragen sind ein rechtliches Minenfeld – ob im privatärztlichen Bereich nach GOÄ oder im vertragsärztlichen Bereich nach EBM. Wir beraten Ärzte bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Abrechnung, unterstützen bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, privaten Krankenversicherungen oder Patienten und vertreten bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sowie vor Gericht. Krankenhäuser und Chefärzte begleiten wir bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Wahlleistungs- und Individualvereinbarungen – immer mit dem Ziel, transparente, belastbare Abrechnungsstrukturen zu etablieren und vor Regressen sowie strafrechtlichen Risiken zu schützen. 

05

ARZTHAFTUNG

Im Arzthaftungsrecht stehen wir Ärzten mit strategischer Beratung und starker Vertretung zur Seite – außergerichtlich wie vor Gericht. Wir analysieren medizinische Sachverhalte präzise und steuern Verfahren mit dem Ziel, Haftungsrisiken zu minimieren und Ärzte vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen zu schützen. 

06

ARZTSTRAFRECHT

Arztstrafrecht umfasst klassische Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, aber zunehmend auch wirtschaftsstrafrechtliche Themen wie Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen. Wir beraten Sie diskret und verteidigen Sie zuverlässig in Ermittlungs- und Strafverfahren – stets auch mit Blick auf berufsrechtliche, vertragsarztrechtliche und approbationsrechtliche Folgen sowie Ihre berufliche Reputation.

TELEFON

E-MAIL

CONNECT

  • LinkedIn
bottom of page