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KOOPERATIONEN IM GESUNDHEITSWESEN

Kooperationen im Gesundheitswesen sind essentiell für eine effiziente und nachhaltige Patientenversorgung und die Grundlage für innovative Versorgungsmodelle. Die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Heilberufsangehörigen sowie zwischen den Sektoren – ambulant und stationär – erfordert allerdings immer eine präzise vertragliche Ausgestaltung, die berufsrechtliche Vorgaben, Compliance-Anforderungen und Korruptionsprävention berücksichtigt. LUME unterstützt Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Kooperationen. Denn rechtssichere Zusammenarbeit bildet die Grundlage für nachhaltige Partnerschaften, die Innovationen im Gesundheitswesen fördern.

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01

VERTRAGSPRÜFUNG
UND -GESTALTUNG

Eine präzise vertragliche Vereinbarung ist essenziell für rechtssichere Kooperationen im Gesundheitswesen. Wir unterstützen bei der Prüfung und Gestaltung von Kooperationsverträgen, um Transparenz und regulatorische Konformität sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem:

  • Referentenverträge, Beraterverträge und Hospitationsverträge

  • Verträge über klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und sonstige Forschungsverträge

  • Chefarzt-, Belegarzt- und Konsiliararztverträge einschließlich Anstellungsverträge und Wahlarztvereinbarungen

  • Verträge im Rahmen sektorübergreifender Versorgungskonzepte

02

ZUSAMMENARBEIT MIT ÄRZTEN UND ANDEREN HEILBERUFSANGEHÖRIGEN (HCP) 

Die Kooperation mit Ärzten und anderen Heilberufsangehörigen (HCP) erfordert die Einhaltung strenger regulatorischer, berufsrechtlicher und sozialrechtlicher Vorgaben sowie eine transparente Gestaltung der Zusammenarbeit. Wir beraten umfassend zu Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation mit Heilberufsangehörigen und unterstützen bei der vertraglichen Ausgestaltung Ihrer Kooperationsmodelle.

03

COMPLIANCE
& ANTIKORRUPTION

Rechtssichere Kooperationen setzen die Einhaltung gesetzlicher Antikorruptionsvorgaben sowie Compliance-Anforderungen voraus. Wir prüfen bestehende Kooperationen und geben Risikobewertungen ab. Ebenfalls beraten wir umfassend zu künftigen Kooperationsvorhaben, um Risiken im Hinblick auf strafrechtliche, berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verstöße zu minimieren.

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