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NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELRECHT

Nahrungsergänzungsmittel werden rechtlich als Lebensmittel eingestuft und unterliegen sowohl den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorgaben als auch den speziellen Regelungen der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Wir beraten umfassend zu den regulatorischen Rahmenbedingungen und rechtlichen Anforderungen, um eine sichere und rechtskonforme Vermarktung Ihres Produkts zu gewährleisten.

01

QUALIFIZIERUNG VON NAHRUNGSERGÄNZUNGS-MITTELN

Die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu anderen Produktkategorien, wie Arzneimitteln, ist nicht immer eindeutig, aber entscheidend für die Anwendung der korrekten regulatorischen Rahmenbedingungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Qualifizierung Ihres Produkts, um mögliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

02

KENNZEICHNUNG UND BEWERBUNG

Die Kennzeichnung und Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln müssen den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) entsprechen. Zudem sind bei Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben die Regelungen der Health-Claims-Verordnung (HCVO) zu beachten. Wir beraten Sie umfassend zur rechtskonformen Gestaltung, damit Ihr Produkt sicher und rechtskonform vermarktet werden kann.

03

STRAFTATEN UND ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren im Bereich des Nahrungsergänzungsmittelrechts stehen wir Ihnen zuverlässig und diskret zur Seite und sorgen für eine kompetente Verteidigung.

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